Die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Mitarbeiter stellen einen untrennbaren Bestandteil unseres integrierten Managementsystems dar.
Die Firmenleitung verpflichtet sich zum Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer:
- § durch ständige Erhöhung der Gesundheitsführsorge für Arbeitnehmern mit Nachdruck auf Vorsorge und Stärkung des Gesundheitsbewusstseins der Arbeitnehmer.
- § durch Mitteilung der Änderungen, welche mit der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz bei der Arbeit zusammenhängen, an die jeweils zuständigen Behörden.
- § durch die Ermittlung der Entstehung von Arbeitsrisiken und deren anschließender Entfernung, sowohl bei den bestehenden, als auch bei den neuen Verfahren.
- § durch das regelmäßige Monitoring des Gesundheitszustands der Arbeitnehmer und der Arbeitsumgebung.
- § durch regelmäßige Schulungen der Mitarbeiter über Arbeits- und Gesundheitsschutz, sowie Brandschutz.
- § durch die Schaffung von Voraussetzungen, um die Arbeitnehmer am Mitwirken bei der Umsetzung der Firmenpolitik und Erfüllung der festgelegten Firmenziele zu motivieren.
- § die Gesellschaft verlangt von all ihren Mitarbeitern eine aktive Beteiligung an den Grundsätzen des Qualitätsmanagements, des Environmental Managements und des Sicherheitsmanagementsystems.
- § durch die Verwirklichung der Firmenpolitik und - in Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmern - deren Umsetzung, sowie zur regelmäßigen Überprüfung ihrer Zweckdienlichkeit und Angemessenheit.